- Zwecksparunternehmen
- Unternehmen, bei denen die Gemeinschaft der Sparer einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihr aus den angesparten Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Mit Ausnahme der ⇡ Bausparkassen sind Z. in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Lexikon der Economics. 2013.