Zwecksparunternehmen

Zwecksparunternehmen
Unternehmen, bei denen die Gemeinschaft der Sparer einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihr aus den angesparten Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Mit Ausnahme der  Bausparkassen sind Z. in der Bundesrepublik Deutschland verboten.

Lexikon der Economics. 2013.

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